Classic Car Tours
Geführte Touren - Reisen - Events - Oldtimer leihen

AGB Classic Car Tours Stand August 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

„Classic-Car-Tours“, Inhaberin Monika Mummrey

Geschäftsanschrift: Büningsweg  B, 49179 Ostercappeln

Telefon: 015229942203

E-Mail: info@classic-car-tours.de

Nachfolgend: Veranstalter


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen zwischen dem Veranstalter und den Kunden (nachfolgend: „Teilnehmer“).Zwischen den Parteien kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande.
(2) Der Veranstalter organisiert geführte Touren mit Kraftfahrzeugen und vermittelt Leistungen Dritter (nachfolgend: „Drittveranstalter“). Die Drittveranstalter sind selbständige Unternehmen. Die Verträge über Veranstaltungen der Drittveranstalter kommen unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und dem Drittveranstalter zu dessen Bedingungen zustande. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln nur die Auswirkungen dieser Dritttanbieterverträge auf den vorliegenden Vertrag.
(3) Der Veranstalter vermittelt Leihfahrzeuge. Diese Fahrzeuge werden von Privatpersonen oder Drittanbietern zur Verfügung gestellt. Verträge über die Fahrzeuge kommen unter den Vertragsbedingungen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe zustande.
(4) Der Veranstalter bietet Reisen an. Mittels einer Route auf einem Navigationsgerät kann der Teilnehmer eine vordefinierte Route nachfahren. Die Inhalte der Route sind auf der Internetseite und der Routenbeschreibung ausgewiesen. Die Organisation und Zahlung der Übernachtungen sind im Reisepreis inbegriffen.  Die Auswahl der Nutzung der Attraktionen auf der Route und die Bezahlung dieser liegen beim Teilnehmer.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Veranstalter offeriert, zum Beispiel auf seiner Internetseite, verschiedene Touren und Reisen mit den jeweils in der Beschreibung angegebenen Leistungen.
(2) Über einen u.a. auf der Internetseite zu Verfügung gestellten Anmeldebogen gibt der Teilnehmer mittels einer Reservierungsanfrage ein Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages ab.
(2.1) Alternativ zur Anfrage kann der Teilnehmer die Online Buchingsplattform nutzen. Es gelten in diesem Falle die AGB des Online Anbiters zusätzlich.
(3.1) Mittels dieses Angebots §2 (2) des Teilnehmers entscheidet der Veranstalter, ob er einen Vertrag über die angefragte Tour mit dem potentiellen Teilnehmer annimmt. Hierbei kommt es darauf an, ob entsprechende Kapazitäten vorhanden und die sonstigen notwendigen Gegebenheiten erfüllt sind. Der Veranstalter nimmt das Angebot des potentiellen Teilnehmers innerhalb einer angemessenen Frist an und bestätigt dem Teilnehmer schriftlich den Vertragsschluss unter der Bedingung, dass die Teilnahmegebühr innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Bestätigung auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein muss.
(3.2.) Ist die angefragte Tour bereits ausgebucht, steht es dem Veranstalter frei, Alternativangebote zu unterbreiten. Der Vertrag kommt dann mit der Annahme eines dieser Angebote durch den Teilnehmer mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsannahme zustande.
(4) Sollte eine Zahlung nicht innerhalb der sieben Tage erfolgen, steht es dem Veranstalter frei, die Zahlung des Betrages zu mahnen, damit der Vertrag noch zustande kommt. Eine Pflicht des Veranstalters den potentiellen Teilnehmer an die Zahlung zu erinnern, besteht nicht. Ohne Zahlung kommt kein Vertrag zustande, etwaige Pflichten des Veranstalters zu Leistungserbringung entstehen damit nicht.
§ 3 Fahrzeug leihen/ Haftungsausschluss
(1) Sollte der potentielle Teilnehmer ein Fahrzeug leihen wollen, leitet der Veranstalter diese Anfrage an den Fahrzeugbesitzer weiter. Der Fahrzeugbesitzer und der Teilnehmer schließen einen Leihvertrag, sofern die Kapazitäten vorhanden sind. Alternativ kann der Veranstalter dem Teilnehmer ein anderes Fahrzeug anbieten. Der Veranstalter erhebt seinerseits eine Servicegebühr an den Teilnehmer. Es gelten die jeweiligen Bedingungen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe. Eine Sicherungskaution ist im Übergabedokument vermerkt.
(2) Sollte der Teilnehmer ein Unternehmen sein, welches im Rahmen eines Events die Fahrzeuge leiht, übernimmt das leihende Unternehmen die Haftung für alle Teilnehmer.
(2) Der Teilnehmer unterschreibt den Leihvertrag bei Übergabe des Fahrzeuges. Hier werden mögliche bestehende Schäden notiert. Nach Beendigung der Veranstaltung wird das Fahrzeug von Veranstalter und Teilnehmer auf mögliche im Verlauf der Veranstaltung entstandene Schäden begutachtet.
(3) Sollte der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter nicht zu Stande kommen, haben der Teilnehmer als auch der Veranstalter ein Rücktrittsrecht vom Dienstleistungsvertrag.
(4) Der Veranstalter haftet nicht für ein Verschulden des Fahrzeugbesitzers. Insbesondere nicht für den Ausfall des gewählten Fahrzeuges. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
§ 4 Veranstaltungen von Drittveranstaltern/ Haftungsausschluss
(1) Der Veranstalter vermittelt Leistungen von Drittveranstaltern, wie zum Beispiel Führungen oder Mietfahrzeuge. Da die Vertragsbeziehung für diese Leistung ausschließlich zwischen dem Drittanbieter und dem Teilnehmer zustande kommt, haftet der Veranstalter nur für eigenes Verschulden bzw. für das Verschulden der eigenen Mitarbeiter.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für ein Verschulden des Drittanbieters oder dessen Mitarbeiter.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Der in der Buchungsbestätigung aufgeführte Endpreis für die Veranstaltung ist sofort zur Zahlung fällig und muss für einen wirksamen Vertragsschluss innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Vertragsbestätigung bzw. nach Annahme des Vertrages durch den Teilnehmer auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein.
§ 6 Stornierung des Vertrages durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer kann den Dienstleistungsvertrag nach Überweisung des Teilnahmebetrages spätestens 35 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen kostenlos schriftlich (E-Mail, Brief) stornieren.
(2) Daneben steht dem Teilnehmer ggf. ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss zu.
(3) Im Übrigen gelten folgende Stornierungsregelungen:
a. 1 Monat vor dem Tag der Veranstaltung: 30% des Veranstaltungspreises.
b. 14 Kalendertage vor dem Tag der Veranstaltung: 50% des Veranstaltungspreises
c. 7 Kalendertage vor dem Tag der Veranstaltung: 80% des Veranstaltungspreises
d. danach 100% des Veranstaltungspreises.
(4) Je nach zeitlichem Eingang der schriftlichen Stornierung bei Veranstalter (maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Frist) erstattet der Veranstalter den gemäß Abs. 1 oder 3 fälligen Erstattungsbetrag auf eines vom Teilnehmer angegebenen Kontos, wobei eine Verzinsung nicht vereinbart ist.
§ 7 Regelungen für Tagestouren
§ 7.1 Rücktritt, Stornierung von Vertrag seitens des Veranstalters und des Teilnehmers aufgrund von Witterung etc.
(1) Der Veranstalter informiert alle Teilnehmer spätestens 4 Tage vor der Veranstaltung darüber falls eine Tour witterungsbedingt abgesagt werden muss. Die Teilnehmer erhalten anschließend die Möglichkeit sich für eine alternative Tour anzumelden oder sich den Veranstaltungsbetrag rückerstatten zu lassen. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Entscheidung des Teilnehmers.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl auf einer Tour den Teilnehmern eine alternative Tour anzubieten. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung innerhalb von 14 Tagen.
(3) Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn es ihm nicht möglich ist die Veranstaltung durchzuführen. Der Veranstalter ist bemüht die Veranstaltung wie geplant durchzuführen. Sollte dies dennoch nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer die Möglichkeit eine andere Tour zu wählen oder sich das Geld erstatten zu lassen.
§ 7.2 Einweisung und Hinweise für den Teilnehmer/Hauftungsausschluss
(1) Vor jedem Tourstart erhalten alle Teilnehmer eine kurze Einweisung über den Tagesablauf. Teilnehmer mit Leih- oder Mietfahrzeugen erhalten eine Einweisung in die jeweiligen Fahrzeuge.
(2) Den Anweisungen und Hinweisen des Veranstalters vor und während der Veranstaltung ist Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt bei Nichtbeachten der Anweisungen den Teilnehmer vom weiteren Verlauf der Tour auszuschließen. In diesem Falle trägt der Teilnehmer die Kosten für den Rückweg zum Startpunkt selbst. Eine Rückzahlung des Teilnehmergeldes erfolgt nicht.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Fehlbedienung eines gemieteten Fahrzeuges entstehen.
§7.3 Start der Tour, Verspätung eines Teilnehmers
Die Tour beginnt pünktlich entsprechend der jeweiligen Tourenbeschreibung. Aus Rücksicht auf alle Teilnehmer und der hintereinander geplanten Attraktionen auf der Tour ist ein pünktlicher Start zwingend. Später eintreffende Teilnehmer können sich telefonisch bei dem Veranstalter melden und zur jeweiligen nächsten Attraktion zur Gruppe hinzukommen. Eine Erstattung für entgangene Attraktionen wird nicht gewährt.
§7.4     Alternative Terminwahl bei Tagestouren
Bei Tagestouren kann der Teilnehmer bis zu zwei Tage vor dem Startdatum der Tour noch einen alternativen Termin der gebuchten Tour, entsprechend der bestehenden Termine wählen. Der Veranstalter bestätigt den Termin ,sofern dies aufgrund noch freier Plätze an dem gewählten Termin möglich ist. Ein Anrecht auf einen alternativen Termin besteht nicht.
§ 7.5 Ausfall von Fahrzeugen auf der Tour, keine Erstattung bei Ausfall von Fahrzeugen
(1) Bei Ausfall des eigenen Fahrzeuges oder eines vom Veranstalter empfohlenen Fahrzeuges eines Verleihers befindet sich Werkzeug für kleine Reparaturen im Führungsfahrzeug. Es wird versucht das Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen. Sollte dies nicht möglich sein ohne den Gesamtablauf der Tour zu behindern, haben die Teilnehmer die Möglichkeit im Führungsfahrzeug die Tour weiter durchzuführen.
(2) Eine Entschädigung für nicht selbst gefahrene Strecken aufgrund eines Ausfalls eines Fahrzeuges wird nicht gewährt.
§8     Regeln bei Reisen ohne Führungsfahrzeug
Bei Reisen obliegt die Gestaltung des Ablaufes der Reise beim Teilnehmer. Eine Route ist auf dem Navigationsgerät vorgegeben. Der Teilnehmer kann selbständig entscheiden ob er Routen ausweitet, verkürzt oder ausläst. Eine Verschiebung des Tourablaufes ist dadurch möglich. Durch die freie Gestaltung ist der Teilnehmer für das Erlebnis selbst verantwortlich. Die Leistung des Veranstalters begründet sich auf die Erstellung einer Route, der Organisation und Buchung der Hotels und der Bereitstellung eines Navigationsgerätes für die Zeit der Reise.
§8.1     Attraktionen auf der Reise
Der Teilnehmer entscheidet selbständig ob er die Attraktionen auf der Route wahrnimmt. Demnach kann eine Entschädigung für nicht wahrgenommene Attraktionen nicht gewährt werden. Die Kosten für die Nutzung der Attraktionen trägt der Teilnehmer.
§8.2     Erhalt, Bedienung und Ausfall Navigationsgerät
Der Teilnehmer erhält spätestens 14 Tage vor dem Start der Reise gegen Kaution ein Navigationsgerät für PKW mit 12 V Zigarettenanzünder mit aufgespielter Route. Eine Bedienungsanleitung für das Navigationsgerät ist beigefügt. Der Teilnehmer sollte sich  vor dem Start der Route mit der Bedienung vertraut machen. Bei Ausfall des Navigationsgerätes kann der Teilnehmer auf die beigefügte händische Tourbeschreibung zurückgreifen. In diesem Falle müssen die einzelnen Zielpunkte selbständig mittels Karte oder Navigation im Smartphone verbunden werden. Eine Entschädigung aufgrund des Ausfalls des Navigationsgerätes ist ausgeschlossen.
§8.3     Ausfall Hotel/nicht Nutzung der gebuchten Hotels
In der Reise sind die Übernachtungskosten inkl. Frühstück inbegriffen. Die Hotelübernachtungskosten werden durch den Reiseveranstalter beglichen. Bei Nichtnutzung der gebuchten Hotels können keine Erstattungen gewährt werden. Kosten aufgrund der Nutzung alternativer Hotels gehen zu Lasten des Teilnehmers.
§8.4     Rücksendung des Navigationsgerätes
Nach der Reise kann der Teilnehmer entscheiden ob er das Navigationsgerät behält oder zurücksendet. Sollte das Gerät nicht zurückgesendet werden wird die Kaution einbehalten. Im Falle der Rücksendung des Gerätes wird der Kautionsbetrag innerhalb von 14 Tagen erstattet. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Nachweis der Versendung ist durch den Teilnehmer zu führen.
§9  Leistungen von Drittanbietern, Erstattung
(1)       Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teile der Tour zu ändern (Streckenverlauf, Ausschluss einer Attraktion), sofern es für den Gesamtablauf der Tour erforderlich ist. Er bemüht sich jedoch für entsprechenden Ersatz zu sorgen.
(2)       Fällt die Leistung eines Drittanbieters aus, erhält der Teilnehmer eine Gutschrift in Höhe des dafür vorgesehenen anteiligen Teilnahmebeitrages.
§11 Verkehrsvorschriften und Verkehrssicherheit
(1) Die Einhaltung von Verkehrsvorschriften und der Verkehrssicherheit obliegt allein dem Teilnehmer. Das teilnehmende Fahrzeug muss verkehrssicher und für den Straßenverkehr zugelassen sein, ansonsten kann dem Teilnehmer die Teilnahme mit diesem Fahrzeug verwehrt werden. Bei vom Veranstalter vermittelten Fahrzeugen vom Vermieter gelten die Mietbedingungen des Vermieters.
(2) Jegliche Haftung für Verkehrsverstöße gehen zu Lasten des Teilnehmers.
§ 14 Reklamationen:
(1) Reklamationen bezüglich der Leistung des Veranstalters müssen während oder direkt am Ende der Tour angemeldet werden.
(2) Bei Reklamationen bezüglich Leistungen von Drittanbietern bemüht sich der Veranstalter um eine entsprechende Erstattung seitens der Drittanbieter und leitet diese an den Teilnehmer weiter.
(3) Im Falle von Reklamationen erfolgen etwaige Erstattungen nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
§ 15 Datennutzung und Bildmaterial
Datennutzung und Speicherung:
(1) Der Teilnehmer akzeptiert die Nutzung und Speicherung der von Ihm zur Verfügung gestellten Daten. Der Veranstalter verpflichtet sich diese Daten vertraulich zu behandeln und diese nur zur Durchführung der Tour zu verwenden. Der Teilnehmer stimmt zu, dass der Veranstalter Daten an seine Partnerfirmen weitergeben darf, sofern dies für die Tour erforderlich ist.
Nutzung von Bildmaterial durch den Veranstalter:
(2) Der Veranstalter ist berechtigt auf den Touren aufgenommenes Bildmaterial zu Werbezwecken zu verwenden. Falls der Teilnehmer dies nicht wünscht, ist dies durch ihn schriftlich mitzuteilen.
§ 16 Gerichtstand
Gerichtstand für beide Seiten ist Osnabrück.
§ 17 Salvatoresche Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt



 

 
 
 
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